Was gilt es beim Einsatz von Google Fonts in Bezug auf die neue Datenschutzverordnung zu beachten.
Auch der Einsatz von Google Fonts ist von der DSGVO betroffen, denn jeder neue Aufruf einer Website, die diese Schrift nutzt, wird vom Browser bei den Google Servern angefragt, ob es Veränderungen an ihnen oder der CSS-Datei gab. Somit erkennt Google, von welcher IP-Adresse eine Anfrage gesendet wird – dies auch mit einem Großteil des persönlichen Browserverlaufs – also nicht wirklich konform für die DSGVO. Dies kann durch das Einbinden der Google Fonts verhindert werden.
Für WordPress gibt es ein Plugin, welches sich die Inhalte vom Server der Drittanbieter und speichert diese auf dem Webspace des Kunden zwischen. Somit kann sichergestellt werden, dass die IP des Besuchers nicht an Drittanbieter übertragen wird.
Wer an weiteren Informationen zu diesem Thema interessiert ist, kann hier https://wpliftup.de mehr nachlesen.